Die Frachtführer- (auch Verkehrshaftungsversicherung) deckt sowohl Sachschäden an den transportierten Waren, wie auch infolge einer verspäteten Lieferung auftretende Vermögensschäden. Eingeschlossen sind z.B. Befriedigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche, Übernahme der Prozesskosten für die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen, Übernahme von Kosten, die aufgrund einer Abwendung, bzw. einer Minderung eines ersatzpflichtigen Schadens entstehen oder Kosten für eine Bergung in begrenzter Höhe.
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