Die Directors & Officers-Versicherung für Unternehmen wird vom Unternehmen stellvertretend für alle Führungskräfte abgeschlossen. Führt eine Pflichtverletzung, ein Beratungsfehler, eine verpasste Frist oder Ähnliches zu einem Vermögensschaden am Unternehmen (Innenhaftung) oder aber an einem Dritten (Außenhaftung), greift diese Deckung. Hierbei wird die vereinbarte Versicherungssumme auf alle versicherten Personen gleichermaßen aufgeteilt. Das private Vermögen der versicherten Personen wird dadurch vor Schadensforderungen abgesichert.
Die persönliche Directors & Officers-Versicherung ist quasi die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vorstände, Aufsichtsräte, Manager und weitere Führungskräfte. Die Deckung greift, wenn der Versicherungsnehmer in Folge einer Pflichtverletzung Schadensersatz leisten muss. Anders als bei der D & O-Versicherung für Unternehmen, steht die festgelegte Versicherungssumme im Schadenfall nur der versicherten Person zur Verfügung und wird nicht auf andere Personen verteilt.
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