Firma und Anschrift
INSIMPULSE Versicherungsmakler GmbH
Schanze 56 | 21465 Wentorf bei Hamburg
Telefon: +49 40 72 00 26 24 | E-Mail: info@insimulse.de
Amtsgericht Lübeck | HRB 19395 HL
Geschäftsführer: Bernd Schmenger
Status und Tätigkeitsart | Erlaubnisbehörde
Beratung und Vergütung
INSIMPULSE Versicherungsmakler GmbH bietet im Zuge der Vermittlung von Versicherungen eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages und die Betreuung bestehender Versicherungsverträge eine Courtage vom Versicherer. Diese Courtage ist nicht separat vom Kunden an die INSIMPULSE Versicherungsmakler GmbH zu bezahlen, sondern bereits im Versicherungsbeitrag enthalten. Weitere Vergütungen erhält die INSIMPULSE Versicherungsmakler GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung und Betreuung nicht.
Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 01806 00 58 50* (* 0,20 €/ Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/ Anruf)
Beteiligungen
Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegungen in Versicherungsangelegenheiten
§ Versicherungsombudsmann e.V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
§ Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung | Postfach 06 02 22 | 10052 Berlin
Die EU Transparenzverordnung hat unter anderem das Ziel eine nachhaltige Anlage von Versicherungsanlageprodukten zu unterstützen. Diese sogenannten ESG-Kriterien verfolgen die drei Ziele: Umwelt (Environment), Soziales (Social), Unternehmensführung (Government). Als Versicherungsmakler, die zu Versicherungsanlagen beraten, unterliegen wir dieser EU-Verordnung.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten (Artikel 3-5 TVO):
Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie und nutzen die von den Produktgebern zur Verfügung gestellten Informationen, um in der Beratung die Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen. Darüber hinaus können den vorvertraglichen Informationen der Produktgeber das Risiko bei Investitionsentscheidungen in Bezug auf Nachhaltigkeit entnommen werden. Produktgeber, die keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden unter Umständen bei der Produktauswahl nicht berücksichtigt.
Vergütungspolitik (Art. 5 TVO):
Die Vergütung unterscheidet sich im Regelfall nicht, ob das empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Sollte im Einzelfall eine höhere Vergütung bestehen, werden wir diese nur annehmen, sofern dieses nicht dem Kundeninteresse widerspricht.
Vorvertragliche Informationen (§ 6 Abs. 2 TVO):
Für die Beratung zu den Nachhaltigkeitsrisiken werden die vorvertraglichen Informationen der Produktgeber verwendet. Auch bei Berücksichtigung dieser Kriterien kann es zu Verlusten kommen, die durch Nachhaltigkeitsrisiken ausgelöst wurden.